Immobilienmakler Offenbach

Immobilienmakler Offenbach

Bei einem Immobilienmakler Offenbach handelt es sich um eine gewerbetreibende Person oder auch eine andere Rechtsform, die entweder einen Kaufvertrag oder einen Mietvertrag zwischen dem Verkäufer (Eigentümer) und den Interessenten vermittelt. Wenn durch eine solche Tätigkeit ein Vertrag abgeschlossen wird, bekommt ein Immobilienmakler Offenbach für seine Tätigkeit, dass ein solcher Vertrag zustande gekommen ist, eine Provision (hier wird auch von Courtage) gesprochen.

Dabei gibt es bei den einzelnen Bundesländern hier unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Hierbei kann es in einzelnen Bundesländern es die Regelung geben, dass die Provision nicht ausschließlich vom Auftraggeber, sondern von der anderen Vertragspartei teilweise bezahlt wird.

Die Voraussetzungen zur Ausübung der Tätigkeit

Der Immobilienmakler benötigt in Deutschland neben der Anmeldung zu einem Gewerbe auch eine behördliche Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung, damit er diese Tätigkeit ausüben kann.

Diese Erlaubnis umfasst die Vermittlung von Kaufvertrags- und Mietvertragsabschlüssen (Vermittlungsmakler) oder er muss den Nachweis erbringen, dass die Möglichkeit eines Abschlusses (Nachweismakler) vorhanden ist.

Hierbei wird dann für die Vermittlung einer Immobilie oder für die Vermittlung von einem Mieter mit den Verkäufer oder Anbieter oder dem Käufer oder Nachfrager ein Vertrag abgeschlossen. In der Regel wird ein solcher Vertrag schriftlich abgeschlossen. Dieser Vertrag kann jedoch darüber hinaus auch durch ein konkludentes (also schlüssiges) Verhalten oder mündlich abgeschlossen werden. Dies kommt jedoch in der Praxis kaum noch vor.

Das Berufsbild von einem Immobilienmakler Offenbach

Die Tätigkeiten beschränken sich heutzutage nicht mehr nur auf die Vermittlungstätigkeit und den dafür erforderlichen Nachweis. Heutzutage bietet ein solcher Dienstleister auch über diese Tätigkeit hinausgehende Betreuungs- und Beratungsdienstleistungen an.

Das Aufgabengebiet umfasst den Nachweis und die Vermittlung von Immobilien oder Mietverträgen jeglicher Art (also von Häusern, Wohnungen, Gewerbeimmobilien oder Grundstücken).

Ebenso übernimmt ein Immobilienmakler zum Teil auch die Verwaltung von Objekten. Desweiteren vermittelt er auch Finanzierungen und ist zum Teil auch im Bauträgerbereich tätig und übernimmt dort Baubetreuungsaufgaben.

Dabei ist auch für einen solchen Dienstleister die Seriosität, die Kompetenz sowie die Zuverlässigkeit eines der wichtigen Güter, das bei seiner Kunden Vertrauen aufbaut.

Hierbei erwarten die Kunden von ihm auch sehr gute Kenntnisse über die regional aktuell zu erzielenden Immobilienpreise. Wenn bei dem Objekt-Angebot hier „Mondpreise“ vom ihm angesetzt werden, besteht die große Gefahr, dass ein solches Angebot schnell „verbrannt“ ist und damit auch eine solche Immobilie schwer zu verkaufen ist. Damit solche Probleme nicht auftreten, muss er gründlich recherchieren und dann ein optisch ansprechendes Expose` über das zu verkaufende Objekt erstellen.

Desweiteren steht er für seine Kunden für alle Fragen zur Verfügung und diese werden regelmäßig über den aktuellen Stand der Verkaufsverhandlungen informiert. Ebenso ist er dann auch bei der Beurkundung des Kaufvertrages mit dabei.